3. Kesselräume, Transformatorräume und andere Orte sollten durch nicht brennbare Trennwände mit einer Brandwiderstandsbewertung von mindestens 2,00 Stunden und Böden mit einer Brandwiderstandsbewertung von 1,50 Stunden getrennt werden. Es sollte keine Öffnungen in Trennwänden und Böden geben. Wenn Türen und Fenster an der Partitionswand geöffnet werden müssen, müssen Feuertüren und Fenster mit einer Brandwiderstandsbewertung von mindestens 1,20 Stunden verwendet werden.
4. Wenn im Kesselraum ein Ölprotokollraum eingerichtet ist, sollte das Gesamtlagervolumen 1,00 m3 nicht überschreiten, und eine Firewall sollte verwendet werden, um den Ölprotokollraum vom Kessel zu trennen. Wenn eine Tür in der Firewall geöffnet werden muss, muss eine Feuerstuartor der Klasse A verwendet werden.
5. Zwischen Transformatorräumen und zwischen Transformatorräumen und Kraftverteilungsräumen sollten nicht brennbare Wände mit einer Brandwiderstandsbewertung von mindestens 2,00 Stunden verwendet werden, um sie zu trennen.
6. Ölverzinsliche Stromtransformatoren, ölreiche Schalträume und Hochspannungskondensatorräume sollten Geräte einführen, um die Öldiffusion zu verhindern. Unter dem Öltransformator im Ölverkehr sollte ein Notoilspeichergeräte verwendet werden, der das gesamte Öl im Transformator speichert.
7. Die Kesselkapazität sollte den entsprechenden Bestimmungen des aktuellen technischen Standards „Code für die Gestaltung von Kesselhäusern“ GB50041 entsprechen. Die Gesamtkapazität von Öltransformatoren für Ölverletzungen sollte nicht größer als 1260 kVa sein, und die Kapazität eines einzelnen Transformators sollte nicht größer als 630 kVa sein.
8. Brandalarmgeräte und automatische Feuerlöschsysteme als Halon sollten verwendet werden.
9. Gas- und Ölkesselräume sollten explosionssichere Druckentlastungsanlagen und unabhängige Lüftungssysteme einnehmen. Wenn Gas als Kraftstoff verwendet wird, sollte das Lüftungsvolumen nicht weniger als 6 Mal/h betragen, und die Notausfallfrequenz sollte nicht weniger als 12 Mal/h betragen. Wenn Heizöl als Kraftstoff verwendet wird, sollte das Lüftungsvolumen nicht weniger als dreimal/h betragen und das Lüftungsvolumen mit Problemen nicht weniger als 6 Mal/h betragen.