A: Ablagerungen beeinträchtigen den thermischen Wirkungsgrad des Dampferzeugers erheblich und führen in schweren Fällen zur Explosion des Dampferzeugers.Um die Bildung von Ablagerungen zu verhindern, ist eine sorgfältige Behandlung des Dampferzeugerwassers erforderlich.Die Anforderungen an die Wasserqualität des Dampferzeugers sind wie folgt:
1. Die Wasserqualitätsanforderungen für den Betrieb des Dampferzeugers müssen den einschlägigen Bestimmungen der „Wasserqualitätsnormen für industrielle Dampferzeuger“ und „Dampfqualitätsnormen für Wärmekraftwerke und Dampfkraftanlagen“ entsprechen.
2. Das vom Dampferzeuger verwendete Wasser muss durch Wasseraufbereitungsgeräte aufbereitet werden.Ohne formelle Maßnahmen zur Wasseraufbereitung und Prüfung der Wasserqualität kann der Dampferzeuger nicht in Betrieb genommen werden.
3. Dampferzeuger mit einer Nennverdampfungsleistung von mindestens 1 T/h und Heißwasserdampferzeuger mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 0,7 MW müssen mit Vorrichtungen zur Probenahme von Kesselwasser ausgestattet sein.Wenn Anforderungen an die Dampfqualität bestehen, ist auch ein Dampfprobenahmegerät erforderlich.
4. Die Wasserqualitätskontrolle erfolgt mindestens alle zwei Stunden und ist bei Bedarf detailliert zu protokollieren.Wenn der Wasserqualitätstest abnormal ist, sollten entsprechende Maßnahmen ergriffen und die Anzahl der Tests entsprechend angepasst werden.
5. Dampferzeuger mit einer Nennverdampfung von mindestens 6 t/h sollten mit Geräten zur Sauerstoffentfernung ausgestattet sein.
6. Wasseraufbereitungsbetreiber müssen eine technische Schulung absolvieren und die Prüfung bestehen. Erst nach Erhalt der Sicherheitsqualifikationen dürfen sie bestimmte Wasseraufbereitungsarbeiten durchführen.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 14. Juli 2023