Ein Dampferzeuger ist im Wesentlichen ein Gerät, das die Wärmeenergie der Brennstoffverbrennung aufnimmt und Wasser mit entsprechenden Parametern in Dampf umwandelt. Der Dampferzeuger besteht im Allgemeinen aus zwei Teilen: einem Topf und einem Ofen. Der Topf dient zum Aufbewahren von Wasser. Der Metallbehälter und sein Ofen sind die Teile, in denen der Brennstoff verbrennt. Das Wasser im Topf nimmt die Wärme des im Ofenkörper brennenden Brennstoffs auf und wandelt sich in Dampf um. Das Grundprinzip ist das gleiche wie beim Kochen von Wasser. Der Topf entspricht dem Wasserkocher und der Ofen entspricht dem Herd.
Der Dampferzeuger ist eine Art Energieumwandlungsgerät. Es handelt sich um eine neue energiesparende und umweltfreundliche Wärmeanlage, die herkömmliche Dampfkessel ersetzt. Im Vergleich zu Dampfkesseln müssen Dampferzeuger nicht zur Installation und Inspektion gemeldet werden, sind keine Sonderausrüstung und im Einklang mit den nationalen Umweltschutzrichtlinien stickstoffarm und umweltfreundlich. Der Schlüssel liegt darin, Benzin, Sorgen und Geld zu sparen und in 1–3 Minuten Dampf zu erzeugen. Das Funktionsprinzip des Dampferzeugers besteht darin, dass andere Energie das Wasser im Dampferzeugerkörper erhitzt, um heißes Wasser oder Dampf zu erzeugen. Die andere Energie bezieht sich hier auf Dampf. Der Brennstoff und die Energie des Generators sind beispielsweise Gasverbrennung (Erdgas, Flüssiggas, LNG) usw. Diese Verbrennung ist die benötigte Energie.
Die Aufgabe des Dampferzeugers besteht darin, das Speisewasser durch die Wärmefreisetzung der Brennstoffverbrennung oder die Wärmeübertragung zwischen dem Hochtemperatur-Rauchgas und der Heizfläche zu erhitzen, wodurch das Wasser schließlich in qualifizierten überhitzten Dampf mit starken Parametern und Qualität umgewandelt wird. Der Dampferzeuger muss drei Stufen des Vorheizens, der Verdampfung und der Überhitzung durchlaufen, bevor er zu überhitztem Dampf werden kann.
Erläuterung zur „TSG G0001-2012 Kesselsicherheitstechnische Überwachungsordnung“ für Dampferzeuger
Liebe Benutzer, hallo! Ob bei der Nutzung des Kessels ein Kesselnutzungszertifikat erforderlich ist, ob eine jährliche Inspektion erforderlich ist und ob Betreiber für die Arbeit im Besitz eines Zertifikats sein müssen? Unser Unternehmen erklärt dieses Problem wie folgt:
Gemäß den allgemeinen Bestimmungen der „TSG G0001-2012 Kesselsicherheitstechnische Überwachungsordnung“: 1.3 lautet der Auszug wie folgt:
Nicht zutreffend:
Diese Regelung gilt nicht für folgende Geräte:
(1) Entwerfen Sie einen Dampfkessel mit normalem Wasserstand und einem Wasservolumen von weniger als 30 l.
(2) Warmwasserkessel mit einem Nennwasserdruck am Auslass von weniger als 0,1 MPa oder einer Nennwärmeleistung von weniger als 0,1 MW.
1.4 .4 Kessel der Klasse D
(1) Der Dampfkessel P≤0,8 MPa und der normale Wasserstand und das Wasservolumen betragen 30L≤V≤50L;
(2) Dampf- und Wasser-Doppelzweckkessel, P≤0,04 MPa und Verdampfungskapazität D≤0,5 t/h
13.6 Verwendung von Kesseln der Klasse D
(1) Dampf- und Wasser-Doppelnutzungskessel müssen vorschriftsgemäß zur Nutzung angemeldet werden, andere Kessel sind nicht zur Nutzung anzumelden.
Daher kann der Dampferzeuger ohne Inspektion installiert und verwendet werden.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 24. Januar 2024